Grundsicherungsrechner

Grundsicherungsrechner

Berechnen Sie Ihre Grundsicherung online

Klicken Sie dazu einfach auf die Schaltfläche „Ergebnis versenden …“, nachdem Sie Ihre Daten in den Grundsicherungsrechner eingetragen haben.

Hinweis:
Die Ergebnisse unseres Grundsicherungsrechners dienen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine persönliche Beratung durch das Sozialamt!

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Tel. 0521 / 29 97 900

Grundsicherungsrechner

Bedienungshinweise für den Grundsicherungsrechner

Halten Sie Ihre Dokumente für die Berechnung bereit, z. B. Rentenbescheid, Behindertenausweis, Mietvertrag bzw. Nebenkostenabrechnung, Kontoauszüge usw.

Beantworten Sie alle Fragen, indem Sie die Ja- oder Nein-Felder anklicken und tragen Sie alle erfragten Zahlen in die Felder ein.

Bitte klicken Sie die Fragezeichen am Ende jeder Zeile an. Sie enthalten wichtige Hinweise!

Klicken Sie auf die Schaltfläche „Berechnen“.
Das Ergebnis der Berechnung kann je nach Wohnort,
Mietspiegel etc. abweichend sein.

Klicken Sie auf die Schaltfläche „Ergebnis versenden …“ um ein PDF zu erhalten.

Grundsicherungs-Check

Wie gehe ich vor, wenn ich einen errechneten Anspruch habe?

Wichtig: Die Ergebnisse unseres Grundsicherungsrechners dienen ausschließlich zur unverbindlichen Ersteinschätzung und ersetzen in keinem Fall eine persönliche Beratung durch das Sozialamt! Deshalb vereinbaren Sie als nächstes einen Termin bei Ihrem Sozialamt. Zu diesem Termin nehmen Sie das ausgedruckte Ergebnis des Grundsicherungsrechners und Ihre persönlichen Unterlagen (siehe nächstes Kapitel unten) mit, um sich dort persönlich beraten zu lassen. Wenn Sie es wünschen, helfen wir Ihnen gern und begleiten Sie auch zum Termin beim Sozialamt zur Antragstellung.

Das Rechenergebnis zeigt an, dass ich keinen Anspruch auf Grundsicherung habe. Was soll ich jetzt tun?

Unser Grundsicherungsrechner ermittelt Ihren möglichen Anspruch aufgrund Ihrer eingegebenen Daten. Die Ergebnisse dienen nur zur Orientierung und können eine individuelle Leistungsprüfung durch das Sozialamt nicht ersetzen! Das wiederum bedeutet, dass möglicherweise doch ein Leistungsanspruch für Sie bestehen könnte. Wir empfehlen Ihnen daher, trotzdem einen Antrag beim Sozialamt zu stellen und erst einmal einen persönlichen Beratungstermin in Ihrer Stadt zu vereinbaren.

Sollten Sie aufgrund der Berechnung mit dem Grundsicherungsrechner zu dem Ergebnis kommen, dass Sie keinen Anspruch auf Grundsicherung haben, so könnten Sie ggf. aber einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Auch bei einem geringen Anspruch auf Grundsicherung könnte Wohngeld für Sie die günstigere Leistung sein.

Welche Dokumente benötigen Sie zur Antragsstellung beim Sozialamt?

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über dauerhafte volle Erwerbsminderung
  • Rentenbescheid
  • Nachweis über anderes Einkommen
  • Wohngeldbescheid
  • Nachweise über Vermögen
  • Nachweis über Unterkunfts- und Heizkosten
  • Nachweise über andere Belastungen (Versicherungen usw.)
  • ärztliche Atteste für Krankenkost

Hinweis:
Welche Unterlagen Sie genau benötigen, richtet sich immer nach Ihrer individuellen Situation, daher dient diese Checkliste nur als Orientierung für Sie. Für das Ausfüllen des Antrags beim Sozialamt benötigen Sie je nach Einzelfall u. U. weitere Unterlagen. Ihr zuständiges Sozialamt wird Ihnen aber genau mitteilen, welche Unterlagen Sie dort einreichen müssen.

Download Antrag auf Grundsicherung (Bielefeld)

Dokumente

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Hilfe direkt vor Ort in Bielefeld:

Wenn Sie wünschen, helfen wir Ihnen gern und Solidaritäter*innen begleiten Sie zur Antragstellung beim Sozialamt.

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Kontakt Sozialamt Bielefeld

Amt für soziale Leistungen -Sozialamt-
Niederwall 23
33602 Bielefeld

Abteilung Grundsicherung
2. Etage, Flur A
Telefon +49 521 51-59 880
Telefax +49 521 51-8360
E-Mail: grundsicherung@bielefeld.de

Öffnungszeiten
Mo 8:00–12:00 Uhr
Do 8:00–12:00 Uhr und 14:30–18:00 Uhr
Außerdem nach vorheriger Terminvereinbarung.
Außerhalb dieser Zeiten ist die Kontaktaufnahme telefonisch oder per E-Mail möglich.

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